NRW-Tarif

Der NRW-Tarif - Ein Tarif für ganz Nordrhein-Westfalen

Der NRW-Tarif schließt die Lücke der Haus-zu-Haus-Tarifierung in der NRW-Tariflandschaft für Fahrten innerhalb von NRW, für die kein regionaler Verbundtarif und kein Übergangstarif der Verkehrsverbünde im Nahbereich gelten. NRW-Tickets schließen die Fahrt von der Starthaltestelle mit Bus, Straßenbahn oder Stadtbahn zum Startbahnhof, die Fahrt mit Nahverkehrszügen zum Zielbahnhof und die Fahrt mit Bus, Straßenbahn oder Stadtbahn zur Zielhaltestelle ein.

Mit dem NRW-Tarif kann also grundsätzlich von jeder Haltestelle zu jeder Haltestelle in ganz NRW gefahren werden. Das gilt auch für Gemeinden, die keinen Bahnhof haben. Im Auftrag des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes NRW (MVEL) war die "Tarifschmiede" der Ingenieurgruppe IVV maßgeblich an der Entwicklung dieses neuen Tarifangebotes für NRW beteiligt.

Der NRW-Tarif baut auf zwei Säulen auf:

  • PauschalPreisTickets gibt es zu einem festen Preis für eine Fahrt, einen Tag oder ein ganzes Jahr. Der Reiseweg ist bei PauschalPreisTickets nicht festgelegt, allerdings bestehen Bedingungen bezüglich der Geltungsdauer. PauschalPreisTickets werden grundsätzlich durch alle Verkehrsunternehmen in NRW verkauft.
  • Relationsbezogene Tickets (z. B. eine Einzelfahrt oder eine Monatskarte) gelten für einen bestimmten Reiseweg. Verkauft werden die relationsbezogenen Tickets dort, wo Bahnfahrkarten erhältlich sind.

Im August 2004 wurde mit der Einführung einiger PauschalPreisTickets die 1. Stufe des NRW-Tarifs realisiert. Seit dem 12. Juni 2005 sind im Rahmen der 2. Stufe des NRW-Tarifs zusätzlich relationsbezogene Tickets eingeführt worden. In einem 3. Schritt wird die Harmonisierung der 9 Verbundtarife in NRW angestrebt.

Das NRW-Tarif-Modul - Ein Tarifrechner für alle Fahrplanauskunftssysteme in NRW

Der NRW-Tarif bringt eine Reihe positiver Entwicklungen und Neuerungen für die Nahverkehrskunden in Nordrhein-Westfalen mit sich und damit auch einen erhöhten Informationsbedarf bei den Fahrgästen. Der hohe Informationsbedarf resultiert aus mehreren Aspekten. Zum einen ist für relationsbezogene Tickets die Fahrtfolge "Kommunaler ÖPNV – SPNV – kommunaler ÖPNV" festgelegt (sie leitet sich aus der Tarifbildung ab) und muss eingehalten werden. Beispielsweise kann eine Fahrt in der Folge "SPNV – kommunaler ÖPNV – SPNV" nicht mit einem relationsbezogenen Ticket durchgeführt werden. Zum anderen ist das genutzte Verkehrsmittel tariflich relevant (anders als in den Verbundtarifen). Darüber hinaus wird das Ticket für die Relation "Startbahnhof – Zielbahnhof" gekauft, die Gültigkeit des Tickets im kommunalen ÖPNV ergibt sich jedoch aus definierten Gemeindeanbindungen

Um diesem Informationsbedarf nachzukommen, hat die Ingenieurgruppe IVV im Auftrag des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes NRW (MVEL) ein wettbewerbsneutrales NRW-Tarif-Modul entwickelt, auf das von allen in NRW eingesetzten Fahrplanauskunftssystemen zugegriffen wird

Für eine konkrete Fahrplanverbindung im Nahverkehr, die vom Fahrplanauskunftssystem an das NRW-Tarif-Modul übergeben wird, wird überprüft, ob die Fahrrelation durch einen Verbundtarif abgedeckt ist. Sollte ein Verbundtarif oder ein Übergangstarif greifen, erhält der Nahverkehrskunde Informationen darüber welcher Tarif gilt und wird auf weitere Informationsquellen im Internet verwiesen.

Gilt der NRW-Tarif, bildet das Tarif-Modul den Fahrpreis für eine Einzelfahrt Erwachsene 1. und 2. Klasse. Darüber hinaus wird der Preis für Zeitfahrausweise ermittelt sowie die Gültigkeit von PauschalPreisTickets für die entsprechende Verbindung überprüft.

Die Möglichkeit der Weiterentwicklung des NRW-Tarif-Moduls zu einem NRW-Tarif-Berater (Überprüfung welches Ticket unter bestimmten Bedingungen für den Fahrgast optimal ist) wird zurzeit geprüft.

Die NRW-Tarifauskunft ist u.a. hier verfügbar.

12. Juni 2005

 

Ansprechpartner bei IVV

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